Allgemeine Geschäftsbedingungen der verveforce GmbH, Kleine Pfahlstraße 2, 30161 Hannover (hier verveforce genannt) vom 15.03.2021.
1. Vertragsgestaltung
1.1 Verträge zwischen unseren Kunden / Auftraggebern und verveforce über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Ergänzend gelten unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
1.3 Die Bindungsfrist unserer Angebote beträgt 30 Tage.
2. Leistungen von verveforce
2.1 verveforce erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung, Support, Seminaren und Schulungen.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainer- und Beraterleistungen werden im jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und verveforce im Einzelnen festgelegt.
2.3 verveforce erbringt ihre Leistungen durch qualifizierte Trainer und Berater. Die Erbringung der Leistung ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. verveforce kann aus wichtigem Grund eine andere als die vereinbarte Person zur Erbringung der Leistung entsenden. verveforce stellt dabei die entsprechende Qualifikation der Person sicher.
3. Honorare und Kosten
3.1 Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer oder Berater ist unentgeltlich. Weitere Kontaktgespräche dienen in der Regel schon der Beratung des Kunden und werden mit unseren Tagessätzen verrechnet.
3.2 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Ein Seminartag hat üblicherweise 7 Unterrichtsstunden.
3.3 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Bei stundenweiser Erbringung der Leistung beträgt das Stundenhonorar 1/8 des Tageshonorars.
3.4 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Flug (Economy in Europa, Business außerhalb Europa). Zug 1. Klasse, PKW 0,50 EUR/km, Hotelkosten auf Nachweis. Beträgt die Reisezeit mehr als 4 Stunden berechnen wir pro angefangene Stunde 50% unseres Stundensatzes.
3.5 Bei unseren Seminaren ist eine Kopiervorlage der Unterlagen im Preis enthalten. Bei Herstellung der Unterlagen durch uns berechnen wir 30,– Euro pro Teilnehmer.
3.6 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.7 Die Stornierung vereinbarter Termine durch den Auftraggeber ist bis zu sechs Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach berechnen wir 50%, bei Stornierung innerhalb von drei Wochen vor Beginn berechnen wir 100% des Honorars. Hinzu kommen etwaige Stornokosten von Hotel, Flug, Mietwagen o.ä.
3.8 Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto innerhalb 30 Tagen zahlbar. Hierbei entstehende Bankkosten werden vom Auftraggeber getragen. Bei längerfristigen Aufträgen erfolgt eine monatliche Abrechnung für Teilleistungen. Bei abgeschlossenen, firmeninternen Seminaren erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar nach der Durchführung.
3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Geschäftsbedingungen für offene Seminare
4.1 Direkt nach Zusendung der Anmeldung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug zu bezahlen.
4.2 Die Seminarkosten beinhalten Unterlagen, Kaffeepausen, Mittagessen und Getränke.
4.3 Die Stornierung der Anmeldung durch den Kunden ist bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Seminargebühr. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Selbstverständlich ist jederzeit eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers im Seminar durch eine Ersatzperson möglich. Bei Stornierung außerhalb der Frist und einer sofortigen Neubuchung auf das gleiche Seminar, zu einem Termin innerhalb der folgenden 6 Monate, werden 50% des bereits gezahlten Seminarpreises aus der Nichtteilnahme auf den neuen Seminarpreis angerechnet.
4.4 verveforce behält sich vor, das jeweilige Seminar bis zu einer Woche vor Seminarbeginn abzusagen bzw. zu verschieben, insbesondere bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für verveforce technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Kann das Seminar nicht nachgeholt werden, erstattet verveforce die Seminargebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.5 verveforce ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
5. Sicherung der Leistungen
5.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von verveforce bzw. des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Vortragsinhalte). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von verveforce bzw. des Trainers; dies gilt auch für eine interne Wiederholung des Trainings/Vortrags beim Auftraggeber.
5.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das vom Trainer vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 5.1 zur Verfügung gestellt.
5.3 Der Auftraggeber informiert den Trainer/Berater vor und während der vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
5.4 verveforce verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
5.5 verveforce ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten. Dabei wird verveforce Informationen, die der Kunde als vertraulich bezeichnet hat, nicht gegenüber Dritten verwenden oder verbreiten.
5.6 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer/Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist verveforce unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, Stornokosten oder Reisekosten/-zeiten der Teilnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten von verveforce oder des Trainers/Beraters läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
6. Haftung
6.1 verveforce haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von seinen Mitarbeiter/innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertrags-untypische Schäden ausgeschlossen.
6.2 Die Haftung von verveforce für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit dem Berater nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars, in jedem Fall auf einen Höchstbetrag von EUR 25.000 je einzelnem Schadensfall.
6.3 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren in einem Jahr. Der Fristbeginn richtet sich nach dem Gesetz.
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
7.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und verveforce oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist der Sitz von verveforce, soweit dies gesetzlich zulässig ist.